Richtwerte beachten
Schotenschädlinge und Rapskrebs kommen
Mit dem Beginn der Rapsblüte schädigt der Rapsglanzkäfer nicht mehr. Es ist aber weiterhin auf Befall durch Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke zu achten.
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Tritt nur der Kohlschotenrüssler auf, ist der Bekämpfungsrichtwert dann überschritten, wenn beim Abklopfen in eine Schale ein Käfer je Pflanze festgestellt wird. Treten Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke gemeinsam auf, ist mit wirtschaftlichen Schäden zu rechnen, wenn eine Mücke je Pflanze und ein Käfer je zwei Pflanzen zu finden sind. Auf Äckern in Landschaftsschutz-, FFH- und Vogelschutzgebieten sowie auf intensiv genutzten Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen ist die Entscheidung nach Bekämpfungsrichtwerten (A 3.2) Pflicht ( www.ltz-bw.de > Arbeitsfelder > Pflanzenschutz > Integrierter Pflanzenschutz). Bei Überschreitungen des...
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