Özdemir will Mindestanforderungen für Mastputen
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat angekündigt, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um weitere spezifische Mindestanforderungen für Nutztiere zu ergänzen, etwa für Milchkühe und Mastputen.
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Weiter Cem Özdemir erklärte beim Festakt „20 Jahre Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz“ am 21. Juni 2022 in Berlin, dass man auch die immer noch gängige Praxis nicht-kurativer Eingriffe ändern wolle.
Tierbestände sollen an Fläche gekoppelt werden
Der Minister bekräftigte sein Ziel, in dieser Legislaturperiode den Umbau der Tierhaltung anzugehen. Eine wichtige Aufgabe sei es dabei, „die Entwicklung der Tierbestände klima- und umweltgerecht auszurichten und wieder an der verfügbaren Fläche zu orientieren“. Tierbestände und Fläche müssten vereinbar sein, „damit Tierhaltung überhaupt mit dem Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität vereinbar bleibt“, so der Grünen-Politiker. Dabei gelte die Devise, „weniger Tiere besser halten“.
Tierhaltungskennzeichnung soll verpflichtend werden
Eine wichtige Voraussetzung dafür sei, „die Leistung der Bäuerinnen und Bauern für mehr Tierschutz auch sichtbar zu machen, wie wir es mit unserer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung tun werden“, erklärte der Ressortchef. Dies sei einer der Bausteine des Gesamtvorhabens einer „zukunftsfesten Tierhaltung“, ebenso wie eine Anpassung des Baurechts. Gleichzeitig betonte der Minister, dass die überwiegende Mehrheit der Tierhalter verantwortungsvoll mit Tieren umgehe und die tierschutzrechtlichen Vorschriften achte. Dennoch lehnten viele Menschen weit verbreitete Verfahren und Umstände in der landwirtschaftlichen Tierhaltung ab.
Kein Fleischverzicht angestrebt
Özdemir wies mit Nachdruck Forderungen von Tierschützern zurück, auf das Schlachten von Tieren zu verzichten und warnte vor überzogenen Erwartungen an den Tierschutz. Auch in diesem Bereich werde man nur „Schritt für Schritt vorankommen“.