Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Strom- und Gaspreisbremse verabschiedet

Änderungen bei der Erlösabschöpfung für Biogasanlagenbetreiber

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2022 das Gesetz über die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Die Ampelfraktionen hatte sich noch auf Änderungen bei der geplanten Erlösabschöpfung für Biogasanlagenbetreiber verständigt.
Veröffentlicht am
Die Ampelfraktionen hat sich noch auf Änderungen bei der geplanten Erlösabschöpfung für Biogasanlagenbetreiber verständigt.
Die Ampelfraktionen hat sich noch auf Änderungen bei der geplanten Erlösabschöpfung für Biogasanlagenbetreiber verständigt.colourbox.de
Artikel teilen:

Das Gesetz sieht in der letzten Fassung nun unter anderem vor, dass die Abschöpfung von Strommarkterlösen für Biogasanlagen erst ab einem Megawatt Bemessungsleistung greifen. Das bedeutet: Die meisten Biogasanlagen sind von der Abschöpfung befreit. Der Sicherheitszuschlag für die nicht flexibilisierten Biogasanlagen soll außerdem auf 9 Cent angehoben werden. Begrüßt wurden die Änderungen von dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium und dem Deutschen Raiffeisenverband.

Zentrale Forderungen aus Niedersachsen erfüllt 

Die Niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte zeigte sich zufrieden mit dem verabschiedeten Gesetz: „Biogasanlagen sind für das Gelingen der Energiewende von großer Bedeutung. Ohne sie können wir unsere Klimaziele kaum erreichen – daher ist es richtig, sie zu unterstützen! Es ist eine gute Nachricht, dass die Abschöpfung von Strommarkterlösen bei Biogasanlagen erst ab einem Megawatt Bemessungsleistung greifen.“ Der Bezug auf die Bemessungsleistung sei eine zentrale Forderung ihres Hauses an den Bund gewesen, sagte Ministerin Staudte.

Biogasanlagen leisten wichtigen Beitrag zur Wärmeversorgung in Niedersachsen

Für die Betreiberinnen und Betreiber von Biogasanlagen ist die aktuelle wirtschaftliche Situation aufgrund der höheren Substrat- und Produktionskosten der Anlagen herausfordernd. In Niedersachsen waren Ende 2021 konstant 1.676 dezentrale Biogasanlagen mit einer elektrischen Bemessungsleistung von insgesamt 890 MWel in Betrieb (Zahlen aus der Erhebung für die Biogas in Niedersachsen – Inventur 2021, die im 1. Quartal 2023 veröffentlicht wird).

Niedersächsische Biogasanlagen haben einen Anteil von rund 18 Prozent an der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Bereits heute stellen Biogasanlagen in Niedersachsen rund ein Drittel der installierten Leistung bereit. Ferner leisten die Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Wärmeversorgung. Rund 40 Prozent der Wärmeerzeugung können über Nahwärmenetze extern genutzt werden und versorgen so zahlreiche kommunale Liegenschaften, Gewerbebetriebe oder Privathaushalte mit erneuerbarer Wärme. Diese extern verbrauchte Biogas-Wärme macht jährlich 26 Prozent der aus erneuerbaren Energieträgern erzeugten Wärme aus.

DRV begrüßt Kompromisse bei Energiepreisbremse

Der Deutsche Raiffeisenverband e.V. vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Der DRV begrüßt in einer Stellungnahme die Nachbesserungen an dem Gesetz. Diese hätten zu einem sinnvollen Kompromiss bei der Abschöpfung von Zufallserlösen geführt: „Die verabschiedeten Regelungen greifen weniger stark in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der genossenschaftlichen Unternehmen ein. Ihre Belange werden gestärkt“, erklärt Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV).

Positiv bewertet der DRV insbesondere, dass auf eine rückwirkende Abschöpfung nahezu verzichtet wird. Holzenkamp: „Wir sind zwar nach wie vor der Meinung, dass eine Gewinnabschöpfung zur Finanzierung der Strompreisbremse an den Startzeitpunkt der tatsächlichen Entlastung gekoppelt sein muss. Mit einer Abschöpfung rückwirkend zum 1. Dezember 2022 können wir jedoch leben.“ Ursprünglich war der 1. September geplant.

Die Erhöhung des Sicherheitszuschlags für Biogasanlagen auf neun Cent ist ebenfalls eine richtige Maßnahme. „Dies war eine zentrale Forderung von uns und wird dazu beitragen, die wirtschaftliche Zukunft für genossenschaftliche Projekte in diesem Sektor zu sichern“, erklärt der DRV-Präsident – zumal bei Anlagen mit bis zu einem Megawatt Leistung jetzt auf die Höchstbemessungsleistung abgestellt wird. „Das entlastet insbesondere Anlagen, die flexibel einspeisen“, so Holzenkamp.

Jetzt müssen die Preisbremsen mit vertretbarem bürokratischem Aufwand umgesetzt werden. Nach Expertenschätzungen müssen rund 40 Millionen Gas-, Strom und Wärmelieferverträge von den Energieversorgern geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Holzenkamp: „Die Bremse darf nicht ausgebremst werden.“ Skeptisch ist der DRV, ob die niedrigen Beihilfeobergrenzen eine ausreichende Kostenentlastung insbesondere für die energieintensive genossenschaftliche Milch-, Futter- und Fleischwirtschaft ermöglichen. „Das muss beobachtet und dann gegebenenfalls nachgebessert werden,“ betont Holzenkamp.

Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.