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EEG-Ausschreibungen

Deutliche Zurückhaltung bei Investitionen in Biomasse- und Biomethananlagen

Wie die Bundesnetzagentur zu den Ausschreibungen für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. September 2022 und die Zuschläge der Ausschreibung für Biomethanlagen zum 1. Oktober 2022 mitteilte, waren beide Gebotsrunden wie schon bei den vorherigen Ausschreibungsrunden deutlich unterzeichnet. Trotz Energieknappheit und hoher Strompreise scheinen Investitionen in Biomasse- und Biomethananlagen weiterhin wenig attraktiv.
Veröffentlicht am
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Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 286 MW wurden laut der Bundesnetzagentur 69 Gebote für Biomasseanlagen mit einem Volumen von insgesamt knapp 78 MW bezuschlagt. Regional betrachtet gingen fast zwei Drittel der Zuschläge an Gebote mit Standorten in Bayern und Niedersachsen. Im Biomethan-Segment wurden bei einem ausgeschriebenen Volumen von 152 MW zwei Gebote mit insgesamt 3,5 MW gebilligt. Beide Anlagen befinden sich in Baden-Württemberg.

Branche braucht langfristige Planungssicherheit

Wie die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek, erklärte, unterstreicht die starke Unterzeichnung der zweiten Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen „erneut die seit Jahren von der Branche kritisierte fehlende Perspektive für einen Weiterbetrieb und mangelnde Anreize für die Flexibilisierung und Biomethan im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“. Starke Kostensteigerungen und große Unsicherheiten bezüglich der langfristigen politischen Ausgestaltung seien die bestimmenden Treiber dieser deutlichen Zurückhaltung. Gleichzeitig erfülle das EEG kaum noch die Funktion eines Sicherheitsnetzes nach unten. Hierüber könnten auch die momentan guten Strommarkterlöse bei einigen Marktakteuren nicht hinwegtäuschen.

Auf Basis der Schwankungen am Strommarkt sei keine langfristige Planung möglich, so Rostek. Die Anschlussperspektiven des Anlagenparks seien nach wie vor akut gefährdet. Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass trotz fehlender Beteiligung der Wettbewerb durch die endogene Mengensteuerung zusätzlich verschärft werde und zukunftsfähige Konzepte ausgeschlossen würden. Auch für 2023 sieht Rostek keine Chancen für eine stärkere Nutzung der Ausschreibungen für Biomethananlagen. Die dann geplante Fokussierung des Einsatzes von Biomethan in Peakern bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Vor-Ort Verstromung sei „ein politischer Irrweg“ und werde die Situation noch verschärfen.

Planungssicherheit könnten der HBB-Leiterin zufolge nur kostenangepasste Gebotshöchstwerte und marktgerechte Anreize bieten. Dies müsse auch bei der Festlegung möglicher Erlösobergrenzen für Biomasseanlagen beachtet werden, die gleich einem weiteren „Damoklesschwert“ über der Branche schwebten.

Das HBB bündelt die Interessen des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Fachverbandes Biogas (FvB) und des Fachverbandes Holzenergie (FVH).

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