EFSA empfiehlt Ende der Käfighaltung für Legehennen
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat sich für deutliche Verbesserungen des Tierwohls von Legehennen und Masthühnern in einer Stellungnahme für die EU-Kommission ausgesprochen. Kritik kam vom Dachverband der EU-Landwirte und -Genossenschaften, COPA-COGECA.
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In dem kürzlich vorgelegten Gutachten empfiehlt die Behörde in Parma unter anderem ein EU-weites Ende der Haltung von Legehennen in Käfigen. Die EFSA-Beurteilungen sollen in die für die zweite Jahreshälfte erwarteten Vorschläge der Kommission zur EU-Tierschutzgesetzgebung einfließen.
Scharfe Kritik an den Tierschutz-Empfehlungen kam von dem Dachverband der EU-Landwirte und -Genossenschaften, COPA-COGECA. Der Verband betitelte die Forderungen als „realitätsfern“. Besonders schockierend seien die geringen Besatzdichten für Masthähnchen von maximal 11 kg/m². Die nötigen Investitionen wären für die Geflügelbetriebe immens. Der Verband befürchtet das Aus für den Großteil der EU-Geflügelhaltungsbetriebe.
Tierschutzvorgaben für Legehennen und Junghennen
Nach derzeitigem EU-Recht dürfen Legehennen noch in „ausgestalteten“ Käfigen gehalten werden mit mindestens 0,075 qm Käfigfläche pro Henne, einem Legenest, Einstreu und Sitzstangen. Seit dem 1. Januar 2010 ist es in Deutschland und seit 2012 in der EU verboten, Legehennen in konventionellen Käfigen zu halten. Daraufhin entwickelte die Industrie sogenannte „ausgestaltete Käfige“. Diese sind in Deutschland seit dem 1. Januar 2021 ebenfalls verboten. Bis zum 31. Dezember 2025 ist lediglich noch die „Kleingruppenhaltung“ erlaubt. Diese Käfige müssen eine Grundfläche von 0,080 qm pro Henne, einen Einstreubereich, ein Gruppennest und eine Käfighöhe von 50 cm aufweisen.
In den Blick hat die EFSA auch die bei einigen Hybridlegehennenlinien vergleichsweise häufigen Kielbeinbrüche genommen. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge liegt einem vermehrten Auftreten dieser Verletzungen häufig eine genetische Disposition zugrunde. Um diesem Problem sowie weiteren tierschutzrelevanten Defiziten entgegenzuwirken, sollten der EFSA zufolge Überwachungsprotokolle verpflichtend vorgeschrieben werden. Konkret ist dabei von harmonisierten Bewertungsmethoden und Punktesystemen in den Betrieben die Rede.
Darüber hinaus sollte „immer trockene und sandartige Einstreu“ zur Verfügung stehen, erklärt die Behörde. Da auch das Schnabelkürzen abzuschaffen sei, müssten vorbeugende Maßnahmen gegen das verletzende Picken auf den Weg gebracht werden. Verbesserungen bei der Haltung fordert die EU-Behörde auch für die Aufzucht von Junghennen. Diese sollte in dunklen Brutkästen stattfinden, um zumindest teilweise eine natürliche Mutterhenne nachzuahmen. Hiervon versprechen sich die Wissenschaftler auch, dass die Ängstlichkeit der Tiere während der Aufzucht und anschließenden Legeperiode deutlich reduziert wird.
Tierschutzvorgaben für Masthähnchen
Konkrete Tierschutzvorgaben legt die EFSA auch für Masthähnchen dar. Empfohlen wird die Begrenzung der Wachstumsrate von Masthähnchen auf maximal 50 g täglich. Auch sollte die Besatzdichte nach ihrer Ansicht deutlich reduziert werden, um den Verhaltensbedürfnissen der Masthähnchen besser gerecht zu werden. Im Weiteren wird der Kommission geraten, im Zuge der geplanten Novelle zur Tierschutzgesetzgebung eine überdachte Veranda für Masthähnchen ab einem Alter von zwei Wochen vorzuschreiben.
Schließlich wird ein Zugang der Tiere zu einem Außenbereich, bei dem über 70 % mit Vegetation bedeckt ist, eingefordert. Des Weiteren sollte erhöhte Plattformen mit Rampen für die Masthühner eingerichtet werden. Vermieden werden müssten auch in der Masthähnchenhaltung alle Formen von Verstümmelungen sowie der von Einsatz von Käfigen, Futter- und Wasserbeschränkungen.