Gesetz zur Antibiotikareduktion wird verschärft
Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes liegt vor. Das Tierarzneimittelgesetz schließt künftig auch Jung- und Legehennen mit ein.
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Eine weitere Verringerung des Einsatzes von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Tierhaltung hat sich die Bundesregierung auf ihre Fahnen geschrieben. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, hat das Bundeskabinett heute dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes beschlossen.
Im Wesentlichen wird damit die Aktualisierung und Erweiterung des nationalen Antibiotika-Minimierungskonzepts implementiert, um den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.
Gültigkeit auch für Jung- und Legehennen
Wie das Berliner Agrarressort erläuterte, soll das derzeit ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Minimierungskonzept künftig auch um Betriebe mit Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln, Milchkühen sowie mit Kälbern, die im Haltungsbetrieb geboren sind, erweitert werden. Die Verwendung von Antibiotika soll bei allen Betrieben mit diesen Nutzungsarten erfasst und systematisch reduziert werden, wobei die Vorschriften zur Antibiotika-Minimierung gelten.
Zudem werden dem Gesetzentwurf zufolge die zuständigen Überwachungsbehörden gestärkt. Neu ist, dass die Behörden vor Ort künftig gesetzlich verpflichtet sind, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
Für Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der dritten und vierten Generation wird außerdem ein Gewichtungsfaktor in das Antibiotika-Minimierungskonzept aufgenommen. Für Tierärzte und Tierhalter soll damit ein Signal gesetzt werden, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung für die Humanmedizin auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.
Europaweite Datenerfassung ab dem Jahr 2024
Zudem werden laut Ministerium Regelungen zur Durchführung von EU-Recht erlassen, wie der EU-Tierarzneimittelverordnung. Demnach müssen die Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln.
Darüber hinaus wird die Zulassung und Anwendung bestimmter Antibiotika bei Tieren untersagt, deren Wirkstoffe der Behandlung bakterieller Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben sollen. Demnach dürfen unter anderem Carboxy- und Ureidopenicilline, Kombinationen von Cephalosporinen mit ß-Lactamase-Inhibitoren sowie Glycopeptide und Makrozykline nicht mehr zur Behandlung von Tieren eingesetzt werden.