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Tiergesundheit | Antibiotika

Stellungnahme: ZDG bewertet Gutachten der EMA zur Umwidmung von Antibiotika

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat ein wissenschaftliches Gutachten erstellt, welches eine Liste von antimikrobiellen Mitteln enthält, die nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen umgewidmet (außerhalb der Zulassung verwendet) werden dürfen. Dadurch soll das Risiko der Antibiotikaresistenz verringert werden. Der ZDG hat das Gutachten in einer Stellungnahme bewertet.

Veröffentlicht am
ESB Professional/shutterstock.com
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In seiner Stellungnahme begrüßt der ZDG das Ziel, die Wirksamkeit bestimmter antimikrobieller Mittel für Mensch und Tier zu erhalten. Antibiotika müssten prinzipiell fachlich fundiert und begründet angewendet werden, "um die Gesundheit unserer Tiere zu schützen und das Risiko von Antibiotikaresistenzen zu verringern". Dabei könne nur ein EU-einheitliches Vorgehen anhand wissenschaftlicher Grundlagen zielführend sein.

Erkrankte Tiere müssen behandelt werden

Konsens müsse aber auch sein, dass erkrankte Tiere adäquat behandelt werden können, um unnötige Schmerzen und Leiden der Tiere zu vermeiden. "Diesem Grundsatz ist die EMA mit der vorliegenden Stellungnahme gefolgt, die tierärztliche Versorgung der Tiere wird durch die genannten Einschränkungen der Anwendung bestimmter Wirkstoffe nicht grundlegend gefährdet", schreibt der ZDG.

Einsatz für nachhaltige und verantwortungsvolle Lebensmittelerzeugung

Der ZDG betont abschließend, dass sich die deutsche Geflügelwirtschaft weiterhin für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Erzeugung von Eiern und Geflügelfleisch einsetzt. "Das hohe fachliche Niveau der bestandsbetreuenden Tierärztinnen und Tierärzte stellt sicher, dass der Einsatz antimikrobieller Mittel in der Geflügelwirtschaft verantwortungsvoll und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt", heißt es in der Stellungnahme.

Die Stellungnahme des ZDG finden Sie beigefügt.

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