
Handel mit Ukraine geht mit Einschränkungen weiter
Das Europäische Parlament hat für eine einjährige Verlängerung der Erleichterungen im Handel mit der Ukraine gestimmt. Jedoch wurden zusätzlich Einfuhrbeschränkungen beschlossen.
von DGS Redaktion (Quelle: AgE) Quelle AgE erschienen am 24.04.2024Das Europäische Parlament hat sich für eine Verlängerung der Erleichterungen im Handel mit der Ukraine ausgesprochen. Jetzt steht noch die finale Zustimmung des Rates aus. Beobachter rechnen mit einem positiven Votum der Mitgliedstaaten. Danach können die am 5. Juni endenden autonomen Handelsmaßnahmen fortgeführt werden. Die Regelung war bereits 2022, wenige Monate nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, in Kraft getreten.
Obergrenzen für Eier und Geflügelfleisch
Im Vergleich zu der bisher gültigen Verordnung wird nun aber der Import bestimmter Agrargüter gedeckelt. Hierfür hatte die Kommission zunächst vorgeschlagen, die ukrainischen Lieferungen für Zucker, Geflügelfleisch und Eier zu begrenzen. Auf Druck der Parlamentarier und dann auch einzelner Mitgliedstaaten wurde diese Liste noch um Mais, Hafer, Getreidegrütze sowie Honig erweitert. Sobald die Liefermengen bei den genannten Gütern die durchschnittlichen Importmengen der zweiten Jahreshälfte 2021 sowie für 2022 und 2023 überschreiten, sollen Zölle erhoben werden.