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Handel

Eierimporte aus der Ukraine: Zölle bald wieder aktiv

Die „Notbremse“ im Rahmen der autonomen Handelsmaßnahmen gegenüber der Ukraine ist erstmals in Kraft getreten. Zunächst gilt das für Hafer. Doch auch die Einfuhr von Eiern soll bald beschränkt werden.

von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 20.06.2024
Für Eierimporte aus der Ukraine in die EU könnten bald wieder Zölle fällig werden. © alexlmx/colourbox.de
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Die „Notbremse“ im Rahmen der autonomen Handelsmaßnahmen gegenüber der Ukraine ist erstmals in Kraft getreten. Konkret geht es um Hafer. Die Einfuhr von Eiern soll ebenfalls in ein bis zwei Wochen beschränkt werden. Das bedeutet, dass für beide Erzeugnisse dann wieder Zölle erhoben werden.

Erstmals hat die Europäische Kommission die am 6. Juni in Kraft getretene „Notbremse“ aktiviert, um Agrareinfuhren aus der Ukraine zu begrenzen. Laut der entsprechenden Durchführungsverordnung trifft es zunächst Haferlieferungen aus der Ukraine. Dazu wird ab Mittwoch (19.6.) bis zum 5. Juni 2025 das im Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine (DCFTA) vorgesehene Zollkontingent von 4.000 Tonnen wieder eingeführt.

Da die seit Anfang 2024 importierten Mengen diese Schwelle jedoch bereits überschritten haben sollen, gelten bis Jahresende automatisch die Meistbegünstigungszölle auf Hafer. Das Zollkontingent des DCFTA tritt dann ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Zuvor war im Zuge des russischen Großangriffs auf die Ukraine unter anderem die Einfuhr von Hafer seit Juni 2022 von jeglichen Zöllen befreit gewesen. 

Notbremse seit 6. Juni in Kraft

Gemäß den seit dem 6. Juni in Kraft getretenen überarbeiteten Regeln zur Verordnung für autonome Handelsmaßnahmen gegenüber der Ukraine, kann eine „Notbremse“ für genau festgelegte Güter automatisch aktiviert werden. Dies ist dann der Fall, wenn die seit Jahresbeginn kumulierten Importmengen das jeweilige arithmetische Einjahresmittel der in den Zeiträumen vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021, 2022 und 2023 verzeichneten Einfuhrmengen erreichen.

Eierimporte bald beschränkt

Derweil haben sich die Gerüchte bestätigt, wonach die maximal zulässige Einfuhr ukrainischer Eier vor wenigen Tagen erreicht wurde. Ein Sprecher der EU-Kommission hat dies nun auf Anfrage von AGRA Europe bestätigt. Aktuell arbeite die Behörde an einer entsprechenden Verordnung. Sobald die zulässigen Einfuhrmengen für Güter überschritten sind, hat die Brüsseler Behörde 14 Tage Zeit, um über eine Durchführungsverordnung die Notbremse für das Produkt – in diesem Fall Eier – zu aktivieren.

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