
Ukraine: Neue Handelsregelung in Kraft
Die neue Handelsregelung für landwirtschaftliche Produkte aus der Ukraine ist jetzt in Kraft getreten. Im Unterschied zur Vorgängerregelung wurden zusätzlich Einfuhrbeschränkungen beschlossen.
von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 10.06.2024Die neuen Regelungen für den Agrarhandel der Ukraine mit der Europäischen Union sind seit Donnerstag (6.6.) in Kraft. Bekanntlich enthalten diese im Unterschied zur Vorgängerregelung gewisse Einschränkungen bei den Erleichterungen. So ist jetzt der Import bestimmter Agrarprodukte gedeckelt. Die erste Ausnahmeregelung zum Handel mit dem östlichen EU-Nachbarland war 2022 wenige Monate nach dem russischen Überfall auf die Ukraine in Kraft getreten.
Verschärfungen durchgesetzt
Zunächst hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die ukrainischen Lieferungen für Zucker, Geflügelfleisch und Eier zu begrenzen. Auf Druck der Europaparlamentarier und dann auch einzelner Mitgliedstaaten wurde diese Liste dann noch um Mais, Hafer, Getreidegrütze sowie Honig erweitert. Sobald die Liefermengen von diesen Produkten das durchschnittliche Importniveau der zweiten Jahreshälfte 2021 sowie von 2022 und 2023 überschreiten, sollen Zölle erhoben werden.
Darüber hinaus wird klargestellt, dass die EU-Kommission die ukrainischen Einfuhren von Weizen und anderen, nicht der Schutzregelung unterworfenen Getreidearten verstärkt überwachen wird. Bei Marktstörungen soll die Brüsseler Behörde eingreifen; entsprechende Maßnahmen kann sie teilweise im Alleingang beschließen.
Bald ein überarbeitetes DCFTA?
Gleichzeitig werden in der Kommission offenbar schon intensiv Gespräche mit der Ukraine über eine dauerhafte Liberalisierung des Handels vorbereitet. Exekutivvizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovski erklärte, dass gegenwärtig hart daran gearbeitet werde, längerfristige Lösungen im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine (DCFTA) zu finden.