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Strafen für Gammelfleisch verschärft

Unternehmern, die ungenießbare Lebensmittel verarbeiten oder in den Handel bringen, drohen künftig härtere Strafen.
Veröffentlicht am
Der Bundesrat hat beschlossen, die Bußgelder von 20.000 Euro auf 50.000 Euro anzuheben, meldet Ernährungsdienst.de. Darüber hinaus sollen die Verbraucher schneller, nach Abwägung der Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit, über Lebensmittelskandale informiert werden. Auch die länderübergreifende Zusammenarbeit soll durch einen Informationsaustausch der zuständigen Landesbehörden verbessert werden. Auf diese Änderungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches habe sich die Länderkammer in ihrer Sitzung am 12. Juni mehrheitlich geeinigt.
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