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Schweinepatent gilt nur für das Testverfahren

Die Europäische Kommission sieht keine Rechtsunsicherheit im Fall des sogenannten Schweinepatents. Das geht aus der Antwort des für den Binnenmarkt zuständigen EU-Kommissars Charlie McCreevy auf eine Anfrage des CSU-Europaabgeordneten Albert Deß hervor.
Veröffentlicht am
Das genannte, vom Europäischen Patentamt (EPA) in München gewährte Schutzrecht beziehe sich auf ein Zuchtverfahren, bei dem mittels Genanalyse eine bei manchen Schweinen natürlich auftretende Variabilität - ein Polymorphismus - nachgewiesen werden solle, mit dem Ziel einer verbesserten Fleischproduktion und einer geeigneten Zuchttierkombination, heißt es in dem Schreiben vom 6. Juli. Nach Prüfung des Falles verblieben nur die Ansprüche auf das Screeningverfahren als patentierte Erfindung, während Ansprüche auf die Tiere, die Gensequenzen und das Testkit nicht Bestandteil des erteilten Patents seien. Die Kommission verfolge aufmerksam die Verwaltungspraktiken in Patentämtern hinsichtlich der EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz...
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