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Schlachtung: 24-Stunden-Frist soll dauerhaft gelockert werden

Die Informationen zur Lebensmittelkette müssen auch künftig nicht 24 Stunden vor Ankunft der Schlachttiere im Schlachthof vorliegen. Einer entsprechenden Änderung der EG-Verordnung hat der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums jetzt zugestimmt.
Veröffentlicht am
Damit dürfen die Informationen zur Tiergesundheit und zur Lebensmittelsicherheit auch weiterhin über die Standarderklärung zeitgleich mit den Schlachttieren übergeben werden. Für diese pragmatische Lösung hatte sich der Deutsche Bauernverband (DBV) eingesetzt. Mit der neuen Verordnung wird die bestehende, jedoch zum 31.Dezember dieses Jahres auslaufende Übergangsregelung durch eine unbefristete Dauerregelung abgelöst. Der DBV erwartet, dass die Neuregelung im November 2009 in Kraft tritt.
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