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Breisgaumilch nimmt 4 Cent-Beschluss zurück

Der vorgesehene Einbehalt von vier Cent pro Kilogramm an Milchgeld für die Dauer des Milchlieferstopps kommt für die Erzeuger der Freiburger Breisgaumilch nun doch nicht. 

Veröffentlicht am
Der Breisgaumilch-Aufsichtsrat hat auf einer neuerlichen Sitzung am Dienstag dieser Woche seinen am 21. September gefassten Beschluss zum Einbehalt wieder zurückgenommen. Das meldet die Badische Bauernzeitung diese Woche. Zahlreiche Reaktionen von Erzeugern und die Bewertung des baden-württembergischen Genossenschaftsverbandes dürften dazu geführt haben, dass der Einbehalt jetzt nicht stattfindet. Erzeuger hatten dem Beschluss widersprochen und gedroht, bei seiner Umsetzung den Klageweg zu beschreiten. Der Genossenschaftsverband verwies darauf, dass der Einbehalt seiner Ansicht nach weder seinem Inhalt noch den Umständen des Zustandekommens nach rechtlich haltbar sei.
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