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Geänderte Norm für Verkauf von Geflügelfleisch

EU-Agrarrat beschloss Änderung der Vermarktungsnorm für Geflügelfleisch. Gültig ab Mai 2010.
Veröffentlicht am
Reines Geflügelfleisch sowie Geflügelfleischzubereitungen dürfen künftig nur dann als "frisch" vermarktet werden, wenn das enthaltene Geflügelfleisch nicht gefroren war. Die neue Regelung gilt ab Mai 2010. Auf diesen Beschluss des EU-Agrarrates vom 20. Oktober weist der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) hin. „Die deutsche Geflügelwirtschaft hat immer eine für alle Stufen der Lebensmittelkette verträgliche und praktikable Änderung der Vermarktungsnorm gefordert, um eine Fehleinschätzung beziehungsweise Fehlinformation des Verbrauchers beim Kauf von Geflügelfleisch zu vermeiden. Denn welcher Verbraucher vermutet, dass eine Geflügelfleischzubereitung im frischen Zustand möglicherweise aus vormals gefrorenem...
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