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Schadenersatz für Blockade der Sachsenmilch

Der Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM) und weitere einzelne Milchviehhalter müssen der Sachsenmilch AG von der Unternehmensgruppe Theo Müller wegen der Blockade der Molkerei in Leppersdorf im Jahr 2008 Schadenersatz leisten.

Veröffentlicht am
Das Landgericht Bautzen verkündete am 30. April ein entsprechendes Teilurteil sowie einen Beweisbeschluss. Die Richter wiesen die Argumentation der Beklagten, es habe sich um eine Demonstration gehandelt, zurück. Im Rahmen eines bundesweiten Milchstreiks, den der BDM im Juni 2008 initiiert hatte, waren die Zufahrten zur Molkerei der Sachsenmilch für mehrere Tage blockiert worden. Der Milchverarbeiter beziffert den daraus resultierenden Schaden auf 620.409 Euro. Das Landgericht will zur Schadensfeststellung ein Gutachten einholen; die Sachsenmilch wurde aufgefordert, dafür einen Kostenvorschuss von 25.000 Euro zu leisten. Gleichzeitig untersagten die Richter weitere Blockaden. Den Beklagten - im Fall des BDM den Vorständen - wurde bei...
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