Grünes Euro-Blatt für alle EU-Bioprodukte
Seit dem 1. Juli 2010 gilt das neue Bio-Markenzeichen der Europäischen Union.
- Veröffentlicht am

Damit müssen ab diesem Zeitpunkt Bioprodukte, die nach den EG-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau hergestellt werden, zusammen mit der Angabe der Herkunft und dem Code der Kontrollstelle mit dem neuen Bio-Siegel, dem „Euro-Blatt“ für Bioprodukte, etikettiert werden. Das deutsche Bio-Siegel darf aber weiterhin in gewohntem Erscheinungsbild zusätzlich verwendet werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle vorverpackten, in der EU hergestellten Biolebensmittel. Für die deutschen Produzenten ändert sich an der Herstellungspraxis ihrer Produkte nichts, das EU-Bio-Logo unterliegt denselben Richtlinien wie das deutsche Biosiegel. Bioprodukte müssen neben der Angabe der Herkunft die Codenummer der Kontrollstelle unter oder über dem...
