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Muskelfleischanteil: Bund schwenkt um

Die Bundesregierung wird ihren Entwurf für eine Novelle des Vieh- und Fleischgesetzes voraussichtlich doch noch ändern und die Ausweisung des Muskelfleischanteils in den Schlachtabrechnungen gesetzlich vorschreiben. Jetzt soll das Kabinett die Novelle beschließen. Im Agrarressort ist man vom Nutzen einer verpflichtenden Angabe des Muskelfleischanteils nicht überzeugt. Das werde den Erzeugern nichts bringen, weil andere Kriterien für die Preisfindung zunehmend wichtiger würden, heißt es. Man müsse jedoch zur Kenntnis nehmen, dass die Agrarpolitiker von Union und SPD anderer Auffassung sind. Dem Vernehmen nach gibt es inzwischen Signale, dass auch die Länder ihren Widerstand gegen eine Vorschrift zur Angabe des Muskelfleischanteils aufgeben könnten. Vor allem Niedersachsen hatte dies bisher wegen dem damit verbundenen Kontrollaufwand abgelehnt.
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