Stilllegungsflächen für Futter nutzen
Nutzung von Stilllegungsflächen zu Futterzwecken: Nach einem Beschluss der Kommission können die Mitgliedstaaten von nun an direkt über die Anerkennung von schweren Naturkatastrophen, insbesondere Dürreperioden, entscheiden und allen betroffenen Erzeugern gestatten, Stilllegungsflächen zu Fütterungszwecken zu nutzen. Dadurch wird die Entscheidungsdauer im Katastrophenfall erheblich verkürzt. Dies war vom Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV) immer wieder gefordert worden.
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