Arzneimittel: Bürokratieabbau im Stall
Einen Erfolg beim Abbau überbordender Bürokratie und mehrfacher Dokumentation meldet der Deutsche Bauernverband (DBV) bei der Arzneimittelnachweis-Verordnung. Diese Anfang Januar 2007 in Kraft getretene Verordnung über Dokumentationspflichten bei der tierärztlichen Hausapotheke erleichtert die Büroarbeit der Tierhalter. Bisher mussten sowohl der Tierarzt und der Landwirt Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln
schriftlich dokumentieren. Nach der neuen Verordnung entfällt diese doppelte Nachweispflicht. Zwar muss weiterhin eine Anwendung von Arzneimitteln erfasst werden, doch kann dies der Landwirt oder der Tierarzt machen. Damit wird der vom DBV geforderte Kombibeleg möglich und die Führung gesonderter Arzneimittelbestandsbücher überflüssig. In seinem Schwarzbuch zum Bürokratieabbau hatte der DBV mit seinen Landesbauernverbänden
eine solche bürokratische Vereinfachung ohne Informationsverluste gefordert.
schriftlich dokumentieren. Nach der neuen Verordnung entfällt diese doppelte Nachweispflicht. Zwar muss weiterhin eine Anwendung von Arzneimitteln erfasst werden, doch kann dies der Landwirt oder der Tierarzt machen. Damit wird der vom DBV geforderte Kombibeleg möglich und die Führung gesonderter Arzneimittelbestandsbücher überflüssig. In seinem Schwarzbuch zum Bürokratieabbau hatte der DBV mit seinen Landesbauernverbänden
eine solche bürokratische Vereinfachung ohne Informationsverluste gefordert.
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