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Lebensmitteleinzelhandel verschleiert Grundpreise

Der Lebensmitteleinzelhandel setzt die Pflicht zur Grundpreisangabe nur unzureichend um. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Veröffentlicht am
Als Konsequenz der Erhebung fordert die Verbraucherzentrale klare gesetzliche Vorgaben für die Schriftgröße, die Anordnung, die Bezugsgrößen und Maßeinheiten der Grundpreisangabe. In Baden-Württemberg wurden 21 Geschäfte von vier Lebensmitteleinzelhandelsketten und insgesamt 676 Produkte untersucht: Bei allen untersuchten Handelsketten fehlten Grundpreisangaben, fanden sich falsche Bezugsgrößen und falsch berechnete Grundpreise. Bei 306 Produkten war die Grundpreisangabe schlecht leserlich, weil zu klein gedruckt. Bei 280 Produkten wurde die falsche Bezugsgröße gewählt. Bei 91 Produkten fehlte die Grundpreisangabe ganz. Bei 43 Produkten war der Grundpreis falsch angegeben. Nur 97 Produkte waren korrekt gekennzeichnet. Ein Discounter...
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