Schweine-Salmonellen-Verordnung
Ab 16. Februar 2007 ist der Entwurf einer Schweine-Salmonellenverordnung mit einigen Änderungen vom Bundesrat verabschiedet worden. Wenn Bundesminister Seehofer diesen Änderungen der Länderkammer zustimmt, ist davon auszugehen, dass die Verordnung bald in Kraft treten wird.
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Danach bleibt es wie vorgesehen: Kleine Betriebe bis zu 50 Mastplätzen bleiben ausgenommen.Die Schlachtbetriebe sind (leider) nicht in die Verantwortung einbezogen worden, so dass die Schweinehalter bei der Umsetzung der Verordnung (insbesondere bei der Probenziehung) auf den guten Willen des Abnehmers angewiesen sind.Zu begrüßen ist die vorgenommene Streichung eines Begleitpapieres, als Beitrag zum Bürokratieabbau.Auch hat der Bundesrat u.a. die ursprüngliche Forderung nach Angabe des Viehhandelsunternehmens auf dem Probenbericht gestrichen.Da keine Übergangszeit vorgesehe ist, müssen also die Betriebe, die noch nicht dem QS-Programm angeschlossen sind, mit dem Inkrafttreten der Verordnung sehr schnell klären, ob der zu beliefernde...