Leitfaden zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln
Einen Leitfaden zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bonn, veröffentlicht. Das Dokument zeige Futtermittelunternehmern alle Pflichten auf, denen sie im Zusammenhang mit der Rückverfolgbarkeit nachkommen müssen und diene den amtlichen Futtermittelkontrolleuren bei der Kontrolle der Rückverfolgbarkeit als Orientierung, teilt das BVL mit. Der Leitfaden ist Teil eines Gesamtpakets von insgesamt sieben Leitfäden und Merkblättern insbesondere zur Anwendung der Futtermittelhygieneverordnung und kann auf der Internetseite des BVL heruntergeladen werden.
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