Schlachtschweine: Neue Schnittführung
Ab dem 1. Januar 2011 gilt in Deutschland laut EU-Recht eine neue Schnittführung für Schweineschlachtkörper: Augen, Augenlider und Ohrmuscheln werden nun in das amtlich ermittelte Schlachtgewicht einbezogen, die Schlachtgewichte erhöhen sich.
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Dazu teilt das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium mit: Der Großteil der Schweine in Baden-Württemberg wird nach Schlachtgewicht und Handelsklassen abgerechnet. Der Zuschnitt der Schlachtkörper zum Zeitpunkt der Verwiegung erfolgt nach der 1. Fleischgesetz-Durchführungs-Verordnung und entspricht dem EU-Referenzzuschnitt. Nach der nationalen Fleischhygieneverordnung wurden die Augen und inneren knorpeligen Teile des äußeren Gehörgangs bisher als „nicht geeignet zum Genuss für Menschen“ erklärt. Die Fleischhygieneverordnung wurde zum 29. Juni 2010 aufgehoben. Die Verordnung enthält keine Nachfolgeregelung. Das bedeutet, dass diese Teile grundsätzlich zum Schlachtköper gehören und damit das Schlachtgewicht erhöhen. Werden ab...