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Milchbezeichnungen bleibt geschützt

Begriffe wie „Erdnussbutter“ und „Kokosmilch“ dürfen jetzt ganz offiziell auch in ihrer ungarischen oder slowakischen Entsprechung verwendet werden, obwohl die damit bezeichneten Produkte eigentlich gar keine Milch enthalten.

Veröffentlicht am
Die Europäische Kommission passte kurz vor dem Jahreswechsel eine entsprechende, aus dem Jahr 1998 stammende Liste an, um der EU-Erweiterung 2004 Rechnung zu tragen. In der einheitlichen Gemeinsamen Marktordnung (GMO) ist geregelt, dass abgesehen von genau definierten Ausnahmen - im deutschen Sprachgebrauch sind beispielsweise Namen wie Kakaobutter, Fleischkäse, Leberkäse oder Käseklee zugelassen - nur echte Milchprodukte auch als solche bezeichnet werden dürfen. Wie bisher verbannt bleiben die Bezeichnungen „Sojamilch“ oder „Analogkäse“. Das wird vom Milchindustrieverband (MIV) ausdrücklich begrüßt. Gerade in letzter Zeit sei erneut viel über Analogkäse und ähnliche Produkte diskutiert worden, erklärte der MIV...
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