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Aufgetautes Fleisch für Verbraucher nicht immer erkennbar

Bei lose an der Bedientheke angebotenem Fleisch gehen viele Verbraucher davon aus, dass es sich dabei um frische Ware handelt. Doch das ist nicht sicher, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Veröffentlicht am
Tatsächlich werden Fleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen teilweise in aufgetautem Zustand an­ge­boten. Doch das ist nicht immer erkennbar, denn die geltenden Regelungen bieten Verbrauchern keine klare Orientierung. Fleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen, die nach der Herstellung gefroren wurden, dürfen nur dann in aufgetautem Zustand an Verbraucher abgegeben werden, wenn gut sichtbar und eindeutig mit der Angabe „aufgetaut“ auf diesen Zustand hingewiesen wird. Wie wenig diese Regelung dem Verbraucher nützt, zeigte ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in acht Supermärkten. Insgesamt war gerade einmal ein unverpacktes Fleischprodukt mit dem Hinweis „aufgetaut“ gekennzeichnet. Ob die...
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