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Welche Transparenz braucht der Milchmarkt?

Inwieweit sind Milchpreisvergleiche kartellrechtlich zu beanstanden? Zu dieser Frage gibt es - ausgelöst durch einen so genannten Fallbericht des Bundeskartellamtes - unterschiedliche Bewertungen.

Veröffentlicht am
Für das Bundeskartellamt ist die Sache klar: Die Veröffentlichung aktueller Milchauszahlungspreise einzelner Molkereien ist kartellrechtlich bedenklich. Erst wenn die Daten älter als ein halbes Jahr seien oder nicht einer einzelnen Molkerei zugeordnet werden können, sei dies nicht der Fall.Das hat das Kartellamt jetzt in einem Fallbericht festgestellt, der auf Anfrage der Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI) erstellt wurde. Markttransparenz hinsichtlich der Milchauszahlungspreise kann aus Sicht des Amtes dann zu einem kartellrechtlichen Problem werden, wenn sie Wettbewerbsanreize vermindere oder eine Kartellbildung begünstige, zum Beispiel zwischen Molkereien im Hinblick auf die Beschaffung von Rohmilch. Kartellamt schafft "soft...
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