Milchpaket im EU-Parlament verabschiedet
Das Europaparlament hat das Milchpaket verabschiedet. Erzeuger erhalten damit im EU-Recht die Möglichkeit, ihre Konditionen gegenüber Privatmolkereien gemeinsam und schlagkräftiger auszuhandeln.
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Allerdings gelten Obergrenzen: Die neuen Organisationen dürfen maximal 33 Prozent der nationalen und 3,5 Prozent der gesamteuropäischen Milchmenge auf sich vereinen. Eine vom Parlament geforderte Vertragspflicht wird es nach dem Widerstand des Rates der Agrarminister nicht geben. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie den Abschluss von Kontrakten vorschreiben wollen oder nicht. Wenn ja, müssen sich Erzeuger und Molkerei vor der Lieferung auf den Preis, die Milchmenge und die Vertragsdauer einigen. Die Hersteller von EU-geschützten Milchprodukten erhalten die Möglichkeit, auf Beschluss einer Zwei-Drittel-Mehrheit ihr Angebot zu beschränken, um höhere Preise durchzusetzen. Entsprechende Schritte sollen aber sowohl von der...