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Tiertransportverordnung: Kurzlehrgänge für den Befähigungsnachweis

Die Landratsämter in Baden-Württemberg bereiten gegenwärtig die Lehrgänge nach der neuen Tiertransportverordnung vor.
Veröffentlicht am
Die Kurzlehrgänge richten sich an Personen, die den Nachweis für die Zulassung zum Transportunternehmer bei Tiertransporten über 65 Kilometer ab dem 5. Januar 2008 benötigen. Außerdem können Personen teilnehmen, die nur den Befähigungsnachweis ohne Zulassung zum Transportunternehmer benötigen, da sie als Familienmitglied zum Beispiel als Fahrer tätig sind und Tiere ebenfalls über 65 Kilometer verbringen. Für weitere Personen ist mit der zuständigen Behörde im Vorfeld zu klären, ob im Einzelfall der verkürzte Lehrgang ausreichend ist. Somit wurde die Forderung des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) aufgegriffen, nach der die genannten Personen häufig Tiertransporte durchführen und somit an den Kurzlehrgängen teilnehmen können...
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