Neues Importverfahren für Bioprodukte
Drittlandsimporte von Bio-Produkten können jetzt teilweise leichter in die 
EU eingeführt werden. Beim Import von Erzeugnissen, die von anerkannten Kontrollstellen zertifiziert sind oder aus bestimmten Drittländern stammen, genügt jetzt bei der Verzollung die Kontrollbescheinigung.
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	Ökologische Importerzeugnisse aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) können in der EU mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau und dem „EU-Bio-Logo“ gekennzeichnet werden. Dazu müssen diese den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau genügen und vor Ort auf allen Stufen der Erzeugung, Aufbereitung, Lagerung und Vermarktung sowohl kontrolliert als auch zertifiziert sein. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist in Deutschland zuständig für die Erteilung von Einzelgenehmigungen zur Vermarktung von Öko-Erzeugnissen aus Drittländern in die EU. 	Neu: vereinfachtes Verfahren 	Mit In-Kraft-Treten des Anhanges IV der Verordnung (EG) Nr. 1235/ 2008 im Juli 2012 kann ein großer Teil der Drittlandimporte von...
			
