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Schlachtgebühren der Landkreise halten sich nicht an EU-Recht

Veröffentlicht am
Zwanzig Jahre lang hat die Bundesrepublik Deutschland die EU-Richtlinien zur Kontrolle der Fleischhygiene nicht umgesetzt, melden die Stuttgarter Nachrichten (StN) am 14. September. Zum Jahreswechsel werde aus der Richtlinie eine Verordnung und damit unmittelbar geltendes Recht. Wie es weiter heißt, geht es darin unter anderem um die Fleischhygiene-Gebühren (Kosten der Fleischbeschau) der Landkreise. Während die EU einen Richtwert von 1,30 Euro pro Schlachtschwein vorgebe, verlangten einige Kreise in Baden-Württemberg das Vielfache. Den Negativrekord halte das Veterinäramt Heidenheim mit 10,80 Euro. In manchen Fällen machten die Veterinärgebühren 70 Prozent der Schlachtkosten aus.
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