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Zollbefreiung für Futtergetreide wird nicht verlängert

Ab Juli 2013 wird für Futterweizen und -gerste im Rahmen der Einfuhrkontingente wieder der normale Zollsatz fällig.
Veröffentlicht am
Die Ausnahmeregelung wird nicht verlängert. Als Begründung verwies die EU-Kommission auf deutlich höhere Ernteprognosen. Ferner deute die Entwicklung der Terminmärkte auf Preissenkungen zur neuen Ernte hin. Die Zölle der Kontingente für Futtergetreide waren bereits im Februar 2011 vor dem Hintergrund hoher Weltmarktpreise auf null gesetzt worden, um die Tierproduktion in Deutschland zu entlasten. Die künftig wieder gültigen, regulären Zollsätze betragen für Weichweizen mit geringer oder mittlerer Qualität zwölf Euro je Tonne sowie für Gerste 16 Euro je Tonne. Für Futterweizen gilt in der EU ein jährliches Zolleinfuhrkontingent von insgesamt 2,99 Millionen Tonnen. Davon sind 0,57 Millionen Tonnen für die USA und 0,04 Millionen Tonnen für...
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