Mehrere Kennnummern pro Legehennenstall möglich
Künftig kann ein Legehennen-Halter mehrere Kennnummern pro Stall beantragen. Das beschloss das Bundeskabinett in einer Neuregelung der Kennnummern-Vergabe.
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Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Legehennen-Betriebsregistergesetzes sollen die Überwachungsmöglichkeiten der Legehennenhaltung verbessert werden. Zwar sollen einem Halter künftig auf Antrag für einen Stall mehrere Kenn-Nummern gegeben werden können, wenn der Stall die Anforderungen an mehrere Haltungssysteme erfüllt. Gleichzeitig soll aber pro Stall nur eine Kennnummer zur Kennzeichnung der Eier verwendet werden dürfen. Ein Wechsel der Kenn-Nummer soll nur zulässig sein, wenn der Halter dies zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde angezeigt hat. Das neue System soll es den Kontrollbehörden ermöglichen, durch die Anzahl der vermarkteten Eier in Verbindung mit Durchschnittswerten von Legeleistungen Rückschlüsse auf die...