Energie
EU legt Quote für Biokraftstoffe fest
Der EU-Energieministerrat hat hinsichtlich der Änderung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie einen Beschluss gefasst. Die anrechenbare Quote für Biokraftstoffe darf aus anbaubarer Biomasse bis zum Jahr 2020 höchstens sieben Prozent betragen.
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Das Gesamtziel soll sein, dass 2020 mindestens zehn Prozent der im Verkehr verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen kommen müssen. Die Mitgliedstaaten sollen dabei jährlich über Biokraftstoffart und Rohstoffgrundlage berichten. Bei den eingesetzten Rohstoffen sind unterschiedliche Anrechnungsfaktoren zugelassen, die so den Ausbau und die Entwicklung der daraus entstehenden Biokraftstoffe fördern soll. So darf Kraftstoff aus Rest- und Abfallstoffen zweifach angerechnet werden, Ökostrom, mit dem Eisenbahnen angetrieben werden, zweieinhalbmal und Ökostrom zum Aufladen von Straßenfahrzeugen mit Elektromotor sogar fünffach. Mit diesem Beschluss muss nun eine Einigung mit dem Europäischen Parlament herbeigeführt werden, sodass die...