Agrarbericht künftig alle vier Jahre
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Agrar-, Wald- und Tierschutzberichte der Bundesregierung soll es zukünftig nur noch alle vier Jahre geben. Bisher musste jährlich ein Agrarbericht, der den Waldbericht einschloss, sowie alle zwei Jahre ein Tierschutzbericht vorgelegt werden. Wie Ernährungsdienst.de meldet, hat der Agrarausschuss des Bundestages Anfang November 2007 einem entsprechenden Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zugestimmt. Die Verlängerung der Berichtspflicht soll dem Abbau von Bürokratie dienen.