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ISN: Erzeugererklärung für Schweinehalter

Ab Januar 2008 müssen Schweinehalter bei der Anlieferung von Schlachtschweinen eine "Erzeugererklärung zur Lebensmittelsicherheit" nach der EU-Hygieneverordnung abgeben.
Veröffentlicht am
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), Damme, hat die Anforderungen der in der EU geforderten Erzeugererklärung jetzt in ihren Lieferscheinvordrucken aufgenommen, meldet Ernährungsdienst.de unter Hinweis auf eine ISN-Meldung. Denn ab dem 1. Januar 2008 müssen Schweinehalter bei der Anlieferung von Schlachtschweinen eine "Erzeugererklärung zur Lebensmittelsicherheit" gemäß der EU-Hygieneverordnung abgeben. Die Kombination von Lieferschein und Erzeugererklärung soll die Betriebe entlasten und entspricht laut ISN den gesetzlichen Anforderungen. QS-Betriebe könnten statt der Angabe des Salmonellenstatus auf die Mitgliedschaft im QS-Programm hinweisen.
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