ISN: Erzeugererklärung für Schweinehalter
Ab Januar 2008 müssen Schweinehalter bei der Anlieferung von Schlachtschweinen eine "Erzeugererklärung zur Lebensmittelsicherheit" nach der EU-Hygieneverordnung abgeben.
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Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), Damme, hat die Anforderungen der in der EU geforderten Erzeugererklärung jetzt in ihren Lieferscheinvordrucken aufgenommen, meldet Ernährungsdienst.de unter Hinweis auf eine ISN-Meldung. Denn ab dem 1. Januar 2008 müssen Schweinehalter bei der Anlieferung von Schlachtschweinen eine "Erzeugererklärung zur Lebensmittelsicherheit" gemäß der EU-Hygieneverordnung abgeben. Die Kombination von Lieferschein und Erzeugererklärung soll die Betriebe entlasten und entspricht laut ISN den gesetzlichen Anforderungen. QS-Betriebe könnten statt der Angabe des Salmonellenstatus auf die Mitgliedschaft im QS-Programm hinweisen.