Käsehandel mit der Schweiz wird liberalisiert
Das Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft begrüsste in der Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Agrarabkommen von 1999 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) vergangene Woche in Bern die Abschaffung der EG-Importlizenzen für Käse per 1. Januar 2008. Damit seien die letzten administrativen Hürden im Rahmen des bilateralen Käsefreihandels beseitigt. Ab diesem Datum müssen die Käsehändler für den Export lediglich das Ursprungszeugnis vorweisen. Der Käsefreihandel Schweiz-EG gilt seit dem 1. Juni 2007.
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