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Erzeugererklärung ab 01.01.2008 Pflicht

Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist dürfen Schlachtbetriebe ab 01.01.2008 gemäß der EU-Verordnung Nr. 853/2004 nur noch Schlachtschweine annehmen, für die eine vom Tierhalter unterschriebene Information zur Lebensmittelsicherheit vorliegt.
Veröffentlicht am
Die Pflichtangaben dieser Information können in Form einer standardisierten Erzeugererklärung zusammengefasst werden, wenn dem Tierhalter keine Risiken für die Lebensmittelsicherheit bekannt sind. Hierfür wurde ein bundeseinheitliches Muster erarbeitet. Auch eine Kombination mit einem Lieferschein ist möglich, wenn Form und Inhalt der Erklärung hierdurch nicht verändert werden. QS-Betriebe können statt der Angabe des Salmonellenstatus auf die QS-Mitgliedschaft verweisen, da die Schlachtbetriebe die entsprechende Information aktuell aus der Salmonellendatenbank erhalten. Mehr Infos unter: www.zds-bonn.de/erzeugererklaerung.html
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