Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Staatliche und QS-Antibiotika-Datenbank

Stichtage beachten

Zur Dateneingabe in die staatliche und die QS-Antibiotika-Datenbank sind mehrere Stichtage zu beachten, wie die folgende Übersicht zeigt.
Veröffentlicht am
Staatliche Antibiotika-Datenbank: Gemäß § 58b des Arzneimittelgesetzes sind mitteilungspflichtige Betriebe verpflichtet, für das Kalenderhalbjahr I/2017 (Ende: 30. Juni 2017) bis spätestens zum 14. Juli 2017 die Antibiotikagaben in die Tierarzneimitteldatenbank in HIT (HIT-TAM) einzugeben. Am 14. Juli 2017 endet zudem die Frist, Tierbestandsveränderungen (Zu- und Abgänge einschließlich der Tierverluste) für das abgeschlossene Halbjahr I/2017 sowie den Anfangstierbestand zum 01. Juli 2017 für das zweite Kalenderhalbjahr II/2017 in die Datenbank einzutragen. Mitteilungspflichtigen Betrieben, die in einem Erfassungshalbjahr keinen Antibiotikaeinsatz hatten, wird empfohlen, eine "Nullmeldung" abzugeben. Eine Anleitung zur Abgabe einer...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.