Staatliche und QS-Antibiotika-Datenbank
Stichtage beachten
Zur Dateneingabe in die staatliche und die QS-Antibiotika-Datenbank sind mehrere Stichtage zu beachten, wie die folgende Übersicht zeigt.
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Staatliche Antibiotika-Datenbank: Gemäß § 58b des Arzneimittelgesetzes sind mitteilungspflichtige Betriebe verpflichtet, für das Kalenderhalbjahr I/2017 (Ende: 30. Juni 2017) bis spätestens zum 14. Juli 2017 die Antibiotikagaben in die Tierarzneimitteldatenbank in HIT (HIT-TAM) einzugeben. Am 14. Juli 2017 endet zudem die Frist, Tierbestandsveränderungen (Zu- und Abgänge einschließlich der Tierverluste) für das abgeschlossene Halbjahr I/2017 sowie den Anfangstierbestand zum 01. Juli 2017 für das zweite Kalenderhalbjahr II/2017 in die Datenbank einzutragen. Mitteilungspflichtigen Betrieben, die in einem Erfassungshalbjahr keinen Antibiotikaeinsatz hatten, wird empfohlen, eine "Nullmeldung" abzugeben. Eine Anleitung zur Abgabe einer...