Webinar zur Saisonarbeit
Mitarbeiter anmelden und vergüten
Saisonarbeiter sind in Landwirtschaft und Gartenbau unverzichtbar. Doch es gibt
einiges zu beachten in Sachen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht – sonst drohen Bußgelder und Streit.
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Damit Chefs und Mitarbeiter am Ende der Saison zufrieden auseinandergehen, müssen Regelungen im Arbeitsvertrag korrekt und auf dem neuesten Stand sein. Rechtsanwältin Nicole Spieß ist Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg und erklärt, worauf es rechtlich ankommt.
Neues gibt es unter anderem in den Bereichen:
- Mindestlohn: Ab 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro brutto auch in der Landwirtschaft
- Ruhezeiten zwischen Arbeitstagen: Elf Stunden sind das Minimum. Einmalig zehn Stunden sind erlaubt, wenn binnen von einem Monat eine zwölfstündige Ruhezeit gewährt wird.
- Stundendokumentation: Die Dokumentation entfällt ab 2018 für versicherungspflichtig Beschäftigte.
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