Neues Beratungsangebot für Betriebe geht an den Start
Nachdem im Juli dieses Jahres erstmals drei Hausschweinebestände in Brandenburg von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen waren, rücken Vorbeugemaßnahmen noch mehr als bisher in den Fokus. Das gilt für alle Schweinehaltungen – ob klein oder groß – und vor allem dann, wenn die Tiere in einen Auslauf können oder komplett draußen gehalten werden. Ein neues Beratungsangebot soll die Schweinehalter künftig beim Schutz ihrer Betriebe unterstützen.
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Ob es der komplette Verlust der Tiere, wie auf den Betrieben in Brandenburg geschehen, der Tod von Muttersauen und der damit verbundene Wegfall von Genetik und Erlösen, Platz- und Tierschutzprobleme wegen Handelsrestriktionen, finanzielle Einbußen durch den fehlenden Absatz der Schweine oder Leistungskürzungen der Versicherer bei Biosicherheitsmängeln sind: Die Folgen eines ASP-Ausbruchs in einem Hausschweinebestand sind fatal.
Das machte die Tierärztin Eva Sailer von der neu gegründeten, vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in Stuttgart initiierten Biosicherheitsberatung für Schweinebetriebe, auf einem Onlineseminar des Netzwerkes Fokus Tierwohl vor kurzem deutlich: „Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwerwiegende Allgemeinerkrankung, die mit großem Tierleid einhergeht und mit dem Tod der Tiere endet. Deshalb sollten wir bei den ganzen wirtschaftlichen Aspekten den Tierschutz nicht vergessen“, erläuterte sie den beinahe 100 Teilnehmern des vom Bildungs- und Wissenszentrum (LSZ) Boxberg und vom Landwirtschaftlichen Zentrum (LAZBW) Aulendorf im Zuge der bundesweiten Netzwerk Fokus Tierwohl-Initiative angestoßenen Onlineveranstaltung.
Erreger gelangen über viele Wege in Ställe
Spätestens beim Leidensweg der infizierten Schweine spielt es denn auch keine Rolle, ob es sich um einen professionellen Betrieb oder eine Hobbyhaltung handelt. Um den Eintrag der Seuche in den Bestand zu verhindern, sollten die Halter der Schweine vielmehr alles daransetzen, ihren Betrieb, ihre Haltung mit entsprechenden Vorkehrungen davor zu schützen. Was im Einzelnen getan werden muss, regelt die Schweinehaltungshygieneverordnung, die abhängig von der Bestandsgröße, drei Kategorien für Mast- und Zuchtschweine unterscheidet, und die Maßnahmen zur Biosicherheit darin sukzessive erhöht. Das reicht anfänglich von einem guten baulichen Zustand des Stalles und einem ”Betreten-Verbotsschild” für kleine Bestände von bis zu 20 Mastschweinen hin zu einem eigenen Quarantänestall und einer Hygieneschleuse für Bestände mit über 700 Masttieren oder mehr als 150 Muttersauen.
Unabhängig davon, sollten auch kleine Betriebe mit einem Bestandstierarzt zusammenarbeiten, der über die nötigen Fachkenntnisse verfügt, und bei vermehrten Todesfällen, fieberhaften Erkrankungen und Totgeburten die Tiere außerhalb der Reihe untersuchen lassen. Nicht zuletzt deshalb, weil die Erreger über zahlreiche Wege in den Betrieb eingeschleppt werden können. Dazu zählen Personen, Transportfahrzeuge, Maschinen und Geräte, Lebensmittel, Kleidung und Schuhe, Wildtiere, Futtermittel, Heu und Stroh sowie sonstiges infiziertes Material.
Risiko steigt in Ausläufen und Freiland
Ein besonders hohes Risiko ASP einzuschleppen, besteht für Betriebe mit Auslauf- oder Freilandhaltung. Höfe mit Außenausläufen müssen ihre Haltungsform deshalb dem zuständigen Veterinäramt melden, Freilaufhaltungen müssen von den Amtsveterinären genehmigt werden. Damit beispielsweise Wildschweine die Tiere in ihren Außenbuchten oder auf der grünen Wiese nicht infizieren können, müssen solche Anlagen laut Schweinehaltungshygieneverordnung doppelt eingezäunt und der Kontakt zu Wildschweinen absolut vermieden werden. Betriebe mit einem Auslauf müssen zusätzlich einmal im Jahr, Freilandhaltungen zweimal im Jahr, einem Betriebsbesuch zustimmen, bei dem Blutproben für die Untersuchung auf die Europäische Schweinepest (ESP), Afrikanische Schweinepest (ASP) und Aujeszky´sche Krankheit (AK) durchgeführt werden, wie die Tierärztin erläuterte. Das gilt auch für Hobbyhaltungen für den Eigenbedarf. „Bei Mastschweinen besteht allerdings die Möglichkeit, dass bei der Schlachtung die nötigen Blutproben entnommen werden“, fügte Sailer hinzu. Kommt es dennoch zum Seuchenfall, sehen die Biosicherheitsmaßnahmen der EU für Betriebe innerhalb der Sperrzonen noch weitergehende Vorkehrungen vor, sofern Schweine transportiert werden sollen, – egal, wie viel Tiere auf dem Betrieb gehalten werden.
Kostenloser Sicherheitscheck für Betriebe
Genau um diese Biosicherheitsmaßnahmen ging es dem Stuttgarter Ministerium (MLR) und der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg, als vor einigen Monaten der Entschluss fiel, Schweinehalter in Baden-Württemberg bei der Ausgestaltung ihrer Vorbeugemaßnahmen gegen einen Seucheneintrag zu unterstützen. Der Grund: Nicht alle Betriebe im Land verfügen bisher über die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen, um ihre Tiere im Ernstfall tatsächlich vor Seuchen- und Krankheitserregern zu schützen. „Die Afrikanische Schweinepest gefährdet die Existenz von schweinehaltenden Betrieben. Umso mehr zahlen sich zielgerichtete Biosicherheitsmaßnahmen bei der Vorbeugung und Bekämpfung von ASP und anderen Krankheiten wie beispielsweise Salmonellen, PRRS und der Aujeszky´schen Krankheit aus“, machte die Tierärztin deutlich.
Das neue Beratungsangebot richtet sich an Schweinehalter in Baden-Württemberg und könne, so Sailer, vorbeugend zur Vermeidung der Einschleppung von ASP sowie anderer Tierseuchen- und Krankheitserreger genutzt werden. In Frage komme die kostenlose Beratung zudem vor geplanten Baumaßnahmen und der Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm. Wie es um die Biosicherheitsmaßnahmen bestellt ist, nehmen die Berater dann bei einem gemeinsamen Hofdurchgang unter die Lupe. Darunter fallen der Außenbereich (Gebäude, Zugänge, Ausgänge, Verladeeinrichtungen, Gülle- und Mistlagerung, Kadaverlagerung) sowie der Innenbereich (Ställe, Lager- und Funktionsräume). Im Anschluss besprechen Berater und Landwirt vorgefundene Biosicherheitsschwächen und der Betriebsleiter erhält im Nachgang einen Bericht mit Empfehlungen für weitergehende Vorbeugemaßnahmen. Eventuell folgt ein weiterer Durchgang durch den Betrieb, um die geplanten Vorkehrungen zu besprechen. „Von uns kommen dabei nur Empfehlungen, keine Vorschriften. Welche der Empfehlungen umgesetzt werden, ist die freie Entscheidung des Betriebsleiters“, erläuterte Sailer.
Neue Biosicherheitsberatung
Wer sich für das Beratungsangebot des baden-württembergischen Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) und der Tierseuchenkasse (TSK) im Land zur Vorbeuge von ASP und anderen Schweinekrankheiten interessiert, kann sich an die folgenden Beratungsteams wenden:
Team Nord, Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe - nördlicher Bereich, Schaflandstraße 3/3, 70736 Fellbach, Sophia Rannenberg, Agrarwissenschaftlerin, Tel.: 0711/3426-1356, mobil: 0174/9302059, E-Mail: s.rannenberg@tsk-bw-tgd.de, Eva Sailer, Tierärztin, Tel.: 0711/3426-1358, mobil: 0152/09485797, E-Mail: e.sailer@tsk-bw-tgd.de.
Team Süd, Regierungsbezirke Tübingen, Freiburg, Karlsruhe – südlicher Bereich, Talstraße 17, 88326 Aulendorf, Tel.: 07525/942280, Melina Motsch, Agrarwissenschaftlerin, mobil: 0174/9302959, E-Mail: m.motsch@tsk-bw-tgd.de, Dr. Klaus Bissinger, Tierarzt, mobil: 0174/9302496, E-Mail: k.bissinger@tsk-bw-tgd.de.
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