Neue Konzepte rücken Buchtenstrukturierung in den Fokus
Ob es die im Februar dieses Jahres novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungs-verordnung oder die vom Bundesagrarministerium initiierte Nationale Nutztierstrategie, der sogenannte Borchert-Plan, sind: Die Ställe der Zukunft werden anders aussehen und die von Gesellschaft und Politik angestoßenen Um- und/oder Neubauten im Gegenzug erhebliche Investitionen erforderlich machen – so ein Ergebnis des jüngsten Onlineseminars des Bildungs- und Wissenszentrums (LSZ) Boxberg, das im Rahmen des bundesweiten Netzwerkes Fokus Tierwohl rund 70 Zuhörerinnen und Zuhörer verfolgten.
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Wie können Haltungssysteme für Mastschweine so gestaltet werden, dass sie tierfreundlich, umweltgerecht, klimaschonend, verbraucherorientiert und wettbewerbsfähig sind? Dieser Frage widmen sich seit 2016 bundesweit Fachleute der Landesanstalten, Landesämter und Landwirtschaftskammern. Einer von ihnen ist Bernhard Feller, Bauexperte an der Landwirtschaftskammer in Nordrhein-Westfalen, der mit seinen Kolleginnen und Kollegen an Lösungen für eine zukunftsfähige Mastschweinehaltung unter der Prämisse „mehr Tierwohl“ arbeitet. Im Fokus des hierfür geschaffenen gesamtbetrieblichen Haltungskonzeptes stehen dabei die folgenden Punkte:
Buchtenstrukturierung, Platzbedarf und Liegeflächengestaltung: „Damit die von der Öffentlichkeit gestellten Forderungen erfüllt werden können, muss den Schweinen zuvorderst mehr Platz angeboten werden“, erläuterte Feller den Teilnehmern des Onlineseminars. Der Grund: Die gewünscht strukturierten Buchten mit Liege-, Fress-, Beschäftigungs- und Kotbereich erhöhen den Flächenbedarf. Gelöst werden könne dies fortan mit Ställen mit und ohne Auslauf beziehungsweise Außenklimareizen.
Fütterungs-, Entmistungs- und Stallklimatechnik: Das Einbringen von größeren Mengen organischen Materials, sei es zur Beschäftigung oder zur Sättigung, verändert die Konsistenz der Gülle. Die größeren Mengen an Strukturfutter oder Einstreu dürften vorhandene Güllekanäle deshalb an ihre Grenzen bringen. Hinzukommt, wie die größere Menge an Strukturfutter in den Stall befördert werden soll, um für die Tiere attraktiv zu sein und zu bleiben? Geklärt werden müsse zudem, so machte es der Bauexperte deutlich, wie sich das organische Beschäftigungsmaterial auf die Arbeitswirtschaft auswirkt und ob Ställe mit Ausläufen womöglich mit dem jetzigen Umwelt- und Genehmigungsrecht kollidieren.
Tierbedürfnisse im Fokus
Wie sich der Spagat zwischen mehr Tierwohl, Ökonomie und Verfahrenstechnik künftig lösen lässt, bleibt deshalb die entscheidende Frage. „Zukunftsfähige Stallbaukonzepte sollten die Grundlage dafür schaffen, Eingriffe an den Tieren, wie beispielsweise das Schwanzkupieren, überflüssig zu machen, Verhaltensstörungen zu verhindern und die Gesundheit der Schweine zu fördern“, machte Feller deutlich. In den Fokus der neuen Stallkonzepte rücken demzufolge die Anforderungen und Bedürfnisse der Schweine an die jeweiligen Aufenthaltsbereiche in den Buchten:
Ruhebereich: Schweine liegen gerne gemeinsam und zeitgleich. Der Ruhebereich muss deshalb so angeordnet und gestaltet werden, dass er von den Tieren angenommen und akzeptiert wird. Schweine suchen sich in einer Bucht den Platz als Liegeplatz aus, der ihnen unter Berücksichtigung der Fußbodenbeschaffenheit und des Stallklimas am angenehmsten ist. „Die Herausforderung besteht darin, den Liegeplatz von der Größe und der Beschaffenheit so zu gestalten, dass er von den Tieren über die gesamte Haltungsperiode akzeptiert wird“, sagte Feller.
Ein Problem: Die Anforderungen an den Platzbedarf, besonders bei wachsenden Tieren wie Ferkeln oder Mastschweinen, verändern sich im Verlauf des Haltungsabschnittes. Umso wichtiger sei es, eine möglichst optimale Fläche für den Liegebereich festzulegen. Hierfür habe man sich auf die Halbseitenlage als Grundlage für künftige Planungen verständigt.
Trotzdem gibt es zwischen den eingestallten Ferkeln von etwa 30 Kilogramm (kg) und den verkaufsreifen Mastschweinen mit rund 120?kg Lebendgewicht der Erfahrung Fellers zufolge einen Unterschied an den Liegeplatzbedarf von etwa einem halben Quadratmeter pro Tier. „Diese Diskrepanz wird sich in einem Stall oder einer Bucht nicht ohne Kompromisse lösen lassen. Entweder wird die Größe der Liegefläche im Mastverlauf angepasst und entsprechend verändert oder die Tiere müssen umgetrieben werden“, stellte Feller klar.
Lesen Sie den gesamten Beitrag über die Folgen der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Mastschweinebetriebe in der aktuellen BWagrar-Ausgabe 23/2021.
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