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Hygiene-Vorschriften für Direktvermarkter

Seit Sommer 2007 stehen die nationalen Regelungen der neuen europäischen Lebensmittelhygieneverordnung fest. Betroffen von dieser Novellierung sind auch landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Erzeugnisse auf dem Markt oder im Hofladen vertreiben. Bis zum 31. Dezember 2009 - bis dahin gilt eine Übergangsregelung - müssen die Direktvermarkter die neue Verordnung in ihren Betrieben umsetzen.
Veröffentlicht am
Dazu überarbeitet die bundesweit aktive "Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof" derzeit ihre Hygiene-Leitlinie - eine aufbereitete Zusammenfassung der wichtigsten Neuregelungen. In den Vorschriften sind nicht nur Aspekte der Lagerwirtschaft wie Temperaturen und die Beschaffenheit von Schlacht- und Verkaufsräumen geregelt. Eine große Rolle spielt auch die lückenlose Dokumentation, die den Weg der Lebensmittel - vom Stall bis an die Hofladentheke - Schritt für Schritt nachvollziehbar macht. Als Einrichtung des Landes Baden-Württemberg kümmert sich die Arbeitsgemeinschaft Direktvermarktung mit Sitz am Regierungspräsidium Stuttgart um Rechtsfragen in diesem landwirtschaftlichen Betriebszweig. Die Arbeitsgemeinschaft gibt seit vielen...
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