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Subventionsempfänger werden veröffentlicht

Spätestens bis zum 30. April 2009 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Empfänger von Direktzahlungen im Internet veröffentlichen.
Veröffentlicht am
Die EU-Kommission hat die Einzelheiten über die Veröffentlichungspflicht von Subventionsempfängern am 19. März in Brüssel beschlossen, meldet der Ernährungsdienst. Wie es in der Meldung weiter heißt, sollen der Name des Landwirts und der Wohnort mit Postleitzahl bekannt gegeben werden. Die Kommission überlässt die Sache den Mitgliedstaaten und richtet selbst lediglich eine Webseite mit Querverweisen zu den einzelnen Ländern ein. Die Empfänger von Mitteln aus ländlichen Förderprogrammen sollen schon bis zum 30. September 2008 bekannt gegeben werden und zwar mit dem Anteil aus dem EU-Haushalt und den nationalen Mitteln. EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel ist der Ansicht, der Steuerzahler habe ein Recht zu wissen, was mit seinem Geld...
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