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Ökolandbau und nachhaltige Lebensmittelerzeugung

Diese Fördermöglichkeiten gibt es im Ökolandbau

Der Ruf nach biologisch und nachhaltig produzierten Lebensmitteln wird seitens der Verbraucher:innen immer lauter. Doch die Umstellung fällt Landwirt:innen oft nicht leicht, da in den ersten Jahren mit finanziellen Einbußen zu rechnen ist. Welche Unterstützung bieten Bund, Länder und Gemeinden?
Veröffentlicht am
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 A. Kaljikovic
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Umstellungs-Beratung für landwirtschaftliche Unternehmen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)“ die Umstellung von bislang nicht ökologisch wirtschaftenden Betrieben. Wer sich wegen einer möglichen Umstellung umfassend und individuell beraten lassen möchte, kann eine Förderung beantragen. Sie ist erhältlich für:

  • Beratungen zur Orientierung im Hinblick auf eine mögliche Umstellung des Unternehmens,
  • produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratungen während der Umstellungsphase,
  • Beratungen zur Übernahme von bereits umgestellten ökologisch wirtschaftenden Unternehmen.

Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss, sie beträgt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 4.000 Euro, je nach Art der Beratung. Der Zuschuss kann jeweils einmalig für die Umstellungsberatung, die Beratung während der Umstellungsphase und für die Beratung bei Betriebsübernahme gewährt werden. Ihren Antrag richten Sie zu dem festgesetzten Termin an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Information von Verbraucher:innen über Ökolandbau

Wenn Sie Verbraucherinnen und Verbraucher über die Erzeugung, Herstellung und Qualität von Ökolebensmitteln und über das staatliche Bio-Siegel informieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Der Bund unterstützt Sie bei der Durchführung von Informations- und damit verbundenen Absatzförderungsmaßnahmen für Ökoerzeugnisse sowie zur weiteren Bekanntmachung des staatlichen Bio-Siegels. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen den Betrag von 50.000 Euro übersteigen. Den Antrag auf Förderung stellen Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Biowertschöpfungsketten

Wenn Sie die Wertschöpfungsketten von Bioprodukten verbessern wollen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt Sie als Unternehmen, Landwirt:in, Verband oder Vereinigung im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)“ und der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) bei Maßnahmen zum Aufbau und beim deutlichen Ausbau von Wertschöpfungsketten für Bioprodukte in Ihrer und für Ihre Region.

Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens in zweifacher Ausfertigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Zurzeit umfasst dieses Programm zwei Bereiche: Informations- und Forschungsmanagement. Beachten Sie bitte, dass es für jeden Bereich und die jeweiligen Unterthemen eigene Richtlinien gibt.

Messe- und Ausstellungsbeiträge zur nachhaltigen Landwirtschaft

Wenn Sie an einer internationalen oder überregionalen Messe oder Ausstellung in Deutschland teilnehmen und dort über die nachhaltige Landwirtschaft und ihre Erzeugnisse fachlich informieren möchten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Kosten erhalten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)“ die Teilnahme an internationalen und überregionalen Messen und Ausstellungen in Deutschland. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und darf höchstens 77.000 Euro pro Gemeinschaftsstand decken. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen den Betrag von 2.000 Euro übersteigen. Ihren Antrag stellen Sie bis spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN).

Nachwachsende Rohstoffe

Wenn Sie im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe forschen und entwickeln, können Sie einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten durch das BMEL erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Ihre förderfähigen Kosten und Ausgaben werden zu folgenden Anteilen bezuschusst:

  • Grundlagenforschung bis zu 100 Prozent,
  • industrielle Forschung bis zu 50 Prozent,
  • experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent,
  • Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent.

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig und erfordert eine Projektskizze und einen Antrag.

Fazit

Der Schritt in die nachhaltige Landwirtschaft will wohl überlegt sein. Da der Gesetzgeber um die hohen Risiken weiß, die mit einer solchen Umstellung verbunden sind, gibt es jedoch eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten.

Über den Autor

Maximilian Schreiber ist Unternehmer, Gründerberater und Fördermittelexperte. Er absolvierte ein Studium im Bereich Wirtschaftsrecht und ist gelisteter Berater für Zuschussberatungen KfW, LfA, IHK und HWK, Berater unternehmerisches Knowhow des Bundesamtes für Wirtschaft, Berater im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW), Gründungs- und Fördermittelberatung, Nachfolge- und Übernahmeberatung und Betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung.

©  A. Kaljikovic

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