Agrarstatistik wird schlanker
Die Viehzählungen und Bodennutzungsstatistiken des Bundes passen sich an den landwirtschaftlichen Strukturwandel an. Das Bundeskabinett beschloss am 24. September Änderungen des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes.
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Danach werden die unteren Erfassungsgrenzen von landwirtschaftlichen Betrieben von 2 Hektar (ha) auf 5 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) angehoben. Außerdem wird für das Jahr 2010 eine Landwirtschaftszählung angeordnet, in den folgenden Jahren soll auf agrarstatistische Vollerhebungen bei der Bodennutzung und den Viehbeständen verzichtet werden, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) mit. Die Änderungen sollen die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft um rund 1,3 Millionen Euro reduzieren. Damit wird bei einem Ausgangsniveau von rund 5,3 Millionen Euro laut BMELV eine Verringerung um 25 Prozent erreicht.