Neues Fleischrecht ab 1. November
Zum 1. November treten die neuen Regelungen im Vieh- und Fleischrecht in Kraft. Unter andererem wird die Gestaltung der Abrechnung des Schlachtviehs auf das handelsrechtlich Notwendige beschränkt. Weiter gehende Angaben müssen in Branchenvereinbarungen zwischen Landwirtschaft und aufnehmenden Betrieben ausgehandelt werden.
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Dazu zählen auch Informationen über den Muskelfleischanteil bei Schweinen, die das Klassifizierungsunternehmen den Lieferanten auf Antrag mitteilen muss, meldet der Ernährungsdienst. Wie es in der Meldung weiter heißt, werden im neuen Fleischgesetz Klassifizierungsunternehmen stärker in die Verantwortung genommen und das Anforderungsprofil sowie die Zulassung von Klassifizierern und Klassifizierungsunternehmen präziser gefasst. Klassifizierungsunternehmen werden voraussichtlich ab dem 1. November 2008 von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen und überwacht. Weitere Informationen unter Vieh- und Fleischrecht. Außerdem werden nach dem neuen Fleischrecht kleine Schlachtbetriebe von der Pflicht zur...
