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Im Jahr 2009 tritt neue EG-Öko-Verordnung in Kraft

Am 1. Januar 2009 tritt die neue EG-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 („Basis-Verordnung“) in Kraft und löst damit die bisherige Öko-Verordnung Nr. 2092/91 ab. Zwar werden damit auf den Großteil der Biolandwirte keine wesentlichen Änderungen zukommen. Tierhaltende Biobetriebe müssen aber beispielsweise beachten, dass ab 2012 die Ferkelkastration nur noch mit Schmerzbehandlung und/oder Betäubung gesetzlich zulässig ist.

Veröffentlicht am
Für die Anbindehaltung von Rindern in Altgebäuden gelten dagegen verlängerte Übergangsfristen bis 2013, teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Für die Biolandwirte ist neben der Basis-Verordnung insbesondere die Verordnung Nr. 889/2008 relevant, die konkrete Durchführungsbestimmungen für die Erzeugung, Verarbeitung und Kontrolle enthält. Neues Logo kommt erst 2010 Das einheitliche, verpflichtende EU-Öko-Logo wird dagegen noch nicht im Jahr 2009, sondern erst zum 1. Juli 2010 eingeführt. Gleiches gilt für die ebenfall verpflichtende Herkunftskennzeichnung, die der DBV-Fachausschuss Ökologischer Landbau zwar grundsätzlich gefordert, in der geplanten Ausgestaltung jedoch heftig kritisiert hat. So wird hierbei nur zwischen EU- und...
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