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Neue Verpackungsverordnung trifft auch Direktvermarkter

Die novellierte Verpackungsverordnung gilt seit 1. Januar dieses Jahres vollständig. Sie soll die verbrauchernahe Entsorgung von Verpackungsabfällen dauerhaft sichern. Darauf weist der Deutsche Bauernverband hin. Für das Einsammeln und die Verwertung anfallender Materialien fällt eine Gebühr an. Dazu muss ein Entsorgungsvertrag mit einem zugelassenen Entsorgungssystem abgeschlossen werden.
Veröffentlicht am
Neu ist unter anderem, dass alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen, die an private Endverbraucher (private Haushalte, Gaststätten, Kantinen, Bildungseinrichtungen, Ferienanbieter etc.) gelangen, einen Entsorgungsvertrag mit einem zugelassenen Entsorgungssystem abschließen müssen, das ein flächendeckendes Rücknahmesystem gewährleistet. Die bisherige Wahlfreiheit zwischen einer Systemteilnahme und der Selbstentsorgung entfällt. Bedeutung für den Direktabsatz Verpackt ein Direktvermarkter eigenerzeugte Produkte selbst, muss er sich einem Entsorgungssystem anschließen und Lizenzgebühren bezahlen. Ausnahmen gelten für pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen, für die dem Verbraucher wie bisher Pfand berechnet und bei der...
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