Verpflichtende EU-Zulassung für kleine landwirtschaftliche Schlachtstätten nur noch bis Ende 2009 möglich
Nach dem neuen EU-Lebensmittelhygienerecht müssen alle Betriebe, die selbst schlachten, zugelassen werden. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um sehr kleine und unter Umständen nur unregelmäßig genutzte Schlachtstätten handelt. Die Schlachtstätten müssen bis Ende 2009 zugelassen sein.
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Daher gilt die Zulassungspflicht in jedem Fall auch für Landwirte, die selbst Schweine, Rinder, Schafe oder Ziegen schlachten und das Fleisch vermarkten, auch wenn es ausschließlich direkt, zum Beispiel über einen Hofladen, abgegeben wird. Nicht zulassungspflichtig ist das Schlachten von Geflügel oder Hasentieren im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb, wenn jährlich nicht mehr als jeweils 10.000 Stück geschlachtet und direkt abgegeben werden. Die Schlachtstätten müssen bis zum 31. Dezember 2009 zugelassen werden. Danach ist eine Schlachttätigkeit ohne Zulassung nicht mehr möglich. Zulassungsbehörden für die kleinen Schlachtstätten sind in Baden-Württemberg die unteren Verwaltungsbehörden (Veterinärämter der Stadt- und Landkreise). Die...